Am 26. August 2015 verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City eine bessere Lösung. Das Untergericht, der United States District Court for the Southern District of New York, muss einen Schiedsrichter benennen.
Dazu orientierte es sich mit einer lesenswerten Begründung von drei Seiten am Federal Arbitration Act. In 9 USC §5 findet es keine Grundlage für ein Ermessen. Das Gericht muss den Schiedsrichter bestimmen: upon the application of either party to the controversy the court shall designate and appoint an … umpire, wenn (1) any party … shall fail to avail himself of such method, or (2) for any other reason there shall be a lapse in the naming of an … umpire. Ein Patt bei der Auswahl stellt einen Lapse im Sinne des FAA dar, den das Gericht hier feststellte.