Die Klage wird eingereicht, dann folgt ein Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Anordnung auf Auskunftserteilung, in diesem Fall an den Netzdienstleister Verizon. Ohne guten Grund ist der Subpoena-Antrag aussichtlos und wird regelmäßig, besonders bei der Suche mit IP-Anschriften, abgelehnt. Mit gutem Grund kann die Subpoena als Teil der Discovery früh im US-Prozess ausgestellt werden.
Hier liegt der gute Grund im Sinne der Rule 26(f) der Federal Rules of Civil Procedure vor: Der Kläger hat über Geolocation die Anschrift als vermutlich im Gerichtsbezirk liegend präzisiert. Entweder hat der Beklagte die Verletzung im Gerichtsbezirk begangen oder unterhält dort als Ortsansässiger einen Internetzugang.