Beweisbeschaffung in USA für deutschen Prozess
CK • Washington. In die Beweisbeschaffung in den USA führt die Revisionsbegründung in Fuhr v. Deutsche Bank AG vom 10. September 2015 kurz ein. Der Kläger suchte vor dem US-Gericht im Rahmen eines deutschen Diffamierungsprozesses nach Beweisen von der schweizer Beklagtentochter.
Das Bundesgericht übte sein Ermessen im Beweisverfahren nach 28 USC §1782 aus und lehnte den Antrag ab. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bestätigte die Abweisung. Selbst wenn die Beklagte der Gerichtsbarkeit im Forum unterliegen sollte, sei nicht erkennbar, dass sie für ihre schweizer Tochter verantwortlich sei, und besondere Umstände habe der Kläger nicht dargelegt.
Das Bundesgericht übte sein Ermessen im Beweisverfahren nach 28 USC §1782 aus und lehnte den Antrag ab. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bestätigte die Abweisung. Selbst wenn die Beklagte der Gerichtsbarkeit im Forum unterliegen sollte, sei nicht erkennbar, dass sie für ihre schweizer Tochter verantwortlich sei, und besondere Umstände habe der Kläger nicht dargelegt.