In Denver entschied am 19. Oktober 2015 das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA, dass sich das Eigentum nach einzelstaatlichem Recht und die Insolvenzmasse nach Bundesrecht beurteile: No doubt this is a capacious definition, suggesting that even a debtor's nonpossessory, contingent, partial, derivative, and speculative property interests and causes of action convey to the bankruptcy estate.
Behält der Käufer das Eigentum am Geld im Anderkonto? Ein Dritter hatte die Verfügungsgewalt erhalten. Verfügen kann er nur, wenn vertragliche Bedingungen erfüllt sind. Das Gericht urteilte in LTF Real Estate Co. v. Expert South Tulsa LLC gegen den Käufer. Zwar hatte der Anderkontoverwalter nur den Besitz und ein anwachsungsgleiches Recht erhalten, doch verblieb dem Käufer nicht mehr das uneingeschränkte Eigentum am hinterlegten Betrag. Somit konnte es nicht unter den Eigentumsbegriff des Insolvenzrechts fallen.