In einer Fußnote weist die fast spannend schildernde Begründung am 29. Oktober 2015 auf einen besonderen Umstand hin: Das Recht vieler Staaten der USA sieht bei Mitverschulden eine Haftungsaufteilung und damit eine Minderung des Schadensersatzanspruches vor. Nach dem anwendbaren Recht des Staates Maryland gilt jedoch für die contributory Negligence, dass sie den Anspruch auslöscht, aaO Fn. 7.
Für ein Mitverschulden sieht das Gericht keinen Anlass, der zur Abweisung der Klage aus Rechtsgründen zwingen würde. Die Beurteilung von Pflichterfüllung, Kenntnis und Fehlververhalten und der zeitlichen Abfolge von Eisregen und Unfall lässt die Tatsachenlage unklar wirken, so dass das Gericht den Fall nicht allein aufgrund der Rechtslage entscheiden darf. Die Geschworenen erhalten den Fall nun zur Beweiswürdigung und Subsumtion.