CK • Washington. Vertraglich darf ein Holzfäller einen Wald abholzen, doch fiel viel Regen, und der Eigentümer verbot ihm schriftlich den Zutritt. Der Holzfäller meinte, nur ein Gerichtsverbot könne ihn hindern. Der Eigentümer rief die Polizei, die den Fäller nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt festnahm. Der Holzfäller verklagte die Polizei in
Zimmermann v. Doran auf Schadensersatz wegen Verletzung seiner Bürgerrechte.
Am 24. November 2015 prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago die Rechte, die sich aus dem Vertrag als Landbesitzrecht ableiten, ebenso wie die Staatsimmunität der Polizei. Die Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft kann keine absolute Immunität garantieren. Dann könnte sich die Polizei nämlich immer vor einer Haftung schützen.
Vielmehr gelte eine bedingte Immunität,
qualified Immunity, die den guten Glauben an eine rechtmäßige Ausübung der Staatsgewalt voraussetze. Diese lag hier nach den lesenswerten Ausführungen des Gerichts vor.