Risiko- und Compliancebeachtung sind aufgrund der stetigen Entwicklung der Technik unumgänglich. Was früher hauptsächlich ein Problem in großen, multi-nationalen Unternehmen war, ist heute auch in kleineren Unternehmen relevant …
Im 19. Jahrhundert waren die USA im Datenschutz Vorreiter unter dem Begriff Privacy. Im späten 20. Jahrhundert fielen sie weit zurück. Datenschutz-Compliance ist weit weniger im Bewusstsein von US-Unternehmen präsent. Mittlerweile gibt es auch in den Vereinigten Staaten einige Regelungen zu Compliance Angelegenheiten, wobei sich das gesamte Thema dort - im Vergleich zur Europäischen Union, die Regelungen zur Datenschutz Compliance kennt - noch in der Entwicklung befindet. Den Begriff Datenschutz gibt es in den USA nicht im Sinne von Data Protection, sondern eher im Sinne des Schutzes der Privatsphäre.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.