A party seeking a permanent injunction must demonstrate:In Apple Inc. v. Samsung Electronics Co. Ltd. analysierte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit diese Merkmale und gelangte am 16. Dezember 2015, anders als das erstinstanzliche Bundesgericht in Kalifornien, zum für Apple günstigen Ergebnis. Das Monopol eines Patentinhabers sei im öffentlichen Interesse aufrechtzuerhalten; die Härte eines Verbots würde Samsung in gerechter Weise treffen; die Verletzungshandlungen seien vorsätzlich gewesen, und der Schaden erscheine unabänderbar und nicht allein durch Geld ersetzbar. Die Mindermeinung ist ganz anderer Auffassung, was die Begründungen besonders lesenswert macht.
(1) that it has suffered an irreparable injury; (2) that remedies available at law, such as monetary damages, are inadequate to compensate for that injury; (3) that, considering the balance of hardships between the plaintiff and defendant, a remedy in equity is warranted; and (4) that the public interest would not be disserved by a permanent injunction.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.