Apple gewinnt wichtige Runde gegen Samsung
CK • Washington. Apple geht es nicht nur um Geld, sondern auch das Stoppen der infamen Nachahmung von patentierten iPhone-Funktionen durch Samsung. Am 4. Januar 2015 veröffentlichte in Washington, DC, das Bundessondergericht für Patentsachen neben dem Weißen Haus die Voraussetzungen einer Verbotsverfügung wie folgt:
A party seeking a permanent injunction must demonstrate:In Apple Inc. v. Samsung Electronics Co. Ltd. analysierte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit diese Merkmale und gelangte am 16. Dezember 2015, anders als das erstinstanzliche Bundesgericht in Kalifornien, zum für Apple günstigen Ergebnis. Das Monopol eines Patentinhabers sei im öffentlichen Interesse aufrechtzuerhalten; die Härte eines Verbots würde Samsung in gerechter Weise treffen; die Verletzungshandlungen seien vorsätzlich gewesen, und der Schaden erscheine unabänderbar und nicht allein durch Geld ersetzbar. Die Mindermeinung ist ganz anderer Auffassung, was die Begründungen besonders lesenswert macht.
(1) that it has suffered an irreparable injury; (2) that remedies available at law, such as monetary damages, are inadequate to compensate for that injury; (3) that, considering the balance of hardships between the plaintiff and defendant, a remedy in equity is warranted; and (4) that the public interest would not be disserved by a permanent injunction.