In dem Fall FTC v. Henry Schein Practice Solutions, Inc. hatte ein Hersteller einer Praxisverwaltungssoftware für Zahnärzte damit geworben, dass die Datenverschlüsselung seiner Software den Industriestandards entspreche und den Ärzten helfe, die Sicherheitserfordernisse des Health Insurance Portability and Accountability Act zu erfüllen. Tatsächlich erfüllte die Software dessen Anforderungen nicht.
Die Federal Trade Comission begann ein Untersuchungsverfahren und übermittelte dem Softwarehersteller einen Klageentwurf. Der Hersteller reagierte mit einem Vergleichsvorschlag zur außergerichtlichen Einigung. Dem Hersteller aus Utah gelang es, das Amt von seinem Vorschlag zu überzeugen, den die Kommission unter Vorbehalt annahm.
Der Vorbehalt beruht auf dem Administrative Procedures Act, der die Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreibt. Jedermann darf den Vergleich bis zum 4. Februar 2016 beim Amt kommentieren. Der entgültige Abschluss des Vergleiches, der zu einer Einstellung des Verfahrens führen würde, hängt von einer abschließenden Bewertung der Kommission unter Berücksichtigung der Kommentare ab.