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Donnerstag, den 14. Jan. 2016

Falschdarstellung durch Softwarehersteller  

SR - Washington.   Ein Softwarehersteller, der die Verschlüsselungs­standards seiner Software gegen­über Verbrau­chern falsch dar­stellt, verstößt gegen §5 des Federal Trade Commission Act. So sieht es das Bundes­verbraucher­schutz­amt FTC der USA und bittet die Öffent­lichkeit am 12. Januar 2016 um ihre Ein­schät­zung. Der Hersteller fand mit einem Vergleich eine bessere Löung als der VW-Konzern in dem bis­herigen Ver­fahren rund um den VW-Dieselskandal.

In dem Fall FTC v. Henry Schein Practice Solutions, Inc. hatte ein Hersteller einer Praxis­verwaltungs­software für Zahn­ärzte damit geworben, dass die Daten­ver­schlüs­selung seiner Software den Industrie­standards entspreche und den Ärzten helfe, die Sicherheits­erforder­nisse des Health Insurance Portability and Accounta­bility Act zu erfüllen. Tatsäch­lich erfüllte die Software dessen Anfor­derungen nicht.

Die Federal Trade Comission begann ein Untersuchungs­verfahren und über­mittelte dem Software­hersteller einen Klage­entwurf. Der Hersteller reagierte mit einem Vergleichs­vorschlag zur außer­gericht­lichen Eini­gung. Dem Hersteller aus Utah gelang es, das Amt von seinem Vorschlag zu überzeugen, den die Kommis­sion unter Vorbehalt annahm.

Der Vorbehalt beruht auf dem Administrative Procedures Act, der die Beteili­gung der Öffent­lich­keit vorschreibt. Jedermann darf den Vergleich bis zum 4. Februar 2016 beim Amt kommen­tieren. Der entgül­tige Abschluss des Ver­gleiches, der zu einer Ein­stellung des Ver­fahrens führen würde, hängt von einer abschließen­den Bewer­tung der Kommission unter Berück­sichtigung der Kommen­tare ab.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.