Der Dienstleister verklagte den Kunden, der die Daten en masse abrief und in Indien auswerten ließ, nach dem Computer Fraud and Abuse Act wegen Betrugs. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago untersuchte die Merkmale des Computerbetrugs in seiner Entscheidung in Fidlar Technologies v. LPS Real Estate Data Solutions am 21. Januar 2016 ausführlich und lehrreich. Die vom Kunden entwickelte Software verfolgte nach seiner Feststellung legitim den Zweck der schnelleren und massenhaften Datensammlung, den die auf manuelle Besuche ausgerichtete Software des Dienstleisters nicht anbot. Der Kunde wies sich in seiner Software stets mit seinem Kundenkonto aus und täuschte weder die Kreise noch den Dienstleister.
Die seitens der Kreise eingesetzte Serversoftware konnte zwar nicht erkennen, wie lange der Kunde die Datenverbindung unterhielt, und deswegen nicht nach der Zeit abrechnen, aber bei einer unbegrenzten Zugangsberechtigung des Kunden kann dies keine Rolle spielen. Dafür hatte er bezahlt, und es fehlen sowohl Schaden als auch Täuschung. Ein Betrüger hätte ein billigeres Konto eingerichtet.
Zudem sprach interne Korrespondenz des Dienstleisters gegen eine erfolgte Täuschung. Mitarbeiter hatten erklärt, dass Web-Harvesting oder Web-Scraping - was auch für die laufend aktualisierte USA-Urteilsliste des Verfassers erforderlich ist - durch eine simple Klausel in den Lizenzbedingungen untersagt werden könnte. Das Unternehmen tat dies nicht, sondern tolerierte diese Praxis.