Die US-Marine hatte die Klägerin beauftragt, einen SMS-Verteiler zur Anwerbung von Rekruten einzurichten. Interessierte junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren sollten, nachdem sie ausdrücklich ihr Einverständnis erteilt hatten, per SMS Werbung und Informationen über die Navy erhalten. Der Beklagte erhielt, obwohl er nicht der Zielgruppe angehörte und nach seinen Angaben nie sein Einverständnis zum Erhalt von SMS erklärt hatte, dennoch diese Werbenachrichten.
Gomez reichte eine Sammelklage auf Grundlage des 47 USC §227(b)(1)(A)(iii) im Telephone Consumer Protection Act ein und verlangte Schadensersatz. Die im Ausgangsverfahren Beklagte machte dem Kläger ein Vergleichsangebot, das der klägerischen Forderung fast vollständig entsprach. Sie wollte die Kosten des Klägers, mit Ausnahme seiner Anwaltskosten, die nicht von dem TCPA als Schaden zu ersetzen seien, tragen und für jede Nachricht, die der Kläger nachweislich erhalten habe, $1.500 zahlen.
Der Supreme Court entschied nun, dass das ausgeschlagene Angebot nichts daran ändere, dass der ursprüngliche Streit so fortbestehe, als sei ein solches Angebot nicht gemacht worden. Solange die Firma es lediglich bei dem Vergleichsangebot belasse und keine Zahlung tätige, führe dies nicht zur Erledigung der Hauptsache. Diese Wertung entspreche der Rule 68 Federal Rules of Civil Procedure, aus deren Wortlaut nicht folge, dass ein zurückgewiesenes Vergleichsangebot zu einer Erledigung des Rechtsstreits führe.
Weiter stellte der Supreme Court fest, dass ein Auftragnehmer des Staates nur im begrenzten Maß von dessen Immunität profitiere, auch wenn dieser nicht dem TPCA unterliege. Wenn ein Auftragnehmer Bundesrecht verletzt und die Anweisungen des Auftraggebers nicht befolgt, ist er voll verantwortlich.