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Dienstag, den 26. Jan. 2016

Abgelehntes Angebot erledigt Sammelklage nicht  

JSP - Washington, DC.   In dem Fall Campbell-Ewald Company v. Jose Gomez entschied der Supreme Court der USA am 20. Januar 2016, dass ein ausge­schlagenes Vergleichs­angebot nicht zu einer Erle­digung des Rechts­streits in der Haupt­sache führt und dass für einen Auftrag­nehmer einer staat­lichen Ein­rich­tung nur begrenzt Immu­nität gegeben ist.

Die US-Marine hatte die Klägerin beauftragt, einen SMS-Vertei­ler zur Anwer­bung von Rekru­ten einzu­richten. Interes­sierte junge Erwach­sene zwischen 18 und 24 Jahren sollten, nach­dem sie ausdrück­lich ihr Einver­ständnis erteilt hatten, per SMS Werbung und Infor­mationen über die Navy erhalten. Der Beklagte erhielt, obwohl er nicht der Ziel­gruppe ange­hörte und nach seinen Angaben nie sein Einver­ständnis zum Erhalt von SMS erklärt hatte, dennoch diese Werbe­nach­richten.

Gomez reichte eine Sammelklage auf Grundlage des 47 USC §227(b)(1)(A)(iii) im Telephone Consumer Protection Act ein und ver­langte Schaden­sersatz. Die im Ausgangs­verfahren Beklagte machte dem Kläger ein Vergleichs­angebot, das der klägeri­schen For­derung fast voll­ständig entsprach. Sie wollte die Kosten des Klägers, mit Aus­nahme seiner Anwalts­kosten, die nicht von dem TCPA als Scha­den zu ersetzen seien, tragen und für jede Nach­richt, die der Kläger nach­weis­lich erhalten habe, $1.500 zahlen.

Der Supreme Court entschied nun, dass das ausgeschlagene Angebot nichts daran ändere, dass der ursprüng­liche Streit so fort­bestehe, als sei ein solches Angebot nicht gemacht worden. Solange die Firma es ledig­lich bei dem Ver­gleichs­angebot belasse und keine Zahlung tätige, führe dies nicht zur Erle­digung der Haupt­sache. Diese Wertung entspreche der Rule 68 Federal Rules of Civil Procedure, aus deren Wortlaut nicht folge, dass ein zurück­gewiesenes Vergleichs­angebot zu einer Erledi­gung des Rechts­streits führe.

Weiter stellte der Supreme Court fest, dass ein Auftragneh­mer des Staates nur im begrenzten Maß von dessen Immu­nität profitiere, auch wenn dieser nicht dem TPCA unterliege. Wenn ein Auftrag­nehmer Bundes­recht verletzt und die Anwei­sungen des Auftrag­gebers nicht befolgt, ist er voll verant­wortlich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.