Gut gegen unehrliches Personal versichert
CK • Washington. Versicherungsklauseln werden gegen den Versicherer ausgelegt. Die versicherte Gebäudeverwaltung in EMCOR Group, Inc. v. Great American Insurance Co. behauptete einen Auslegungsbedarf in ihrer Police zum Schutz vor Employee Dishonesty, also vor von unehrlichem Personal verursachten Schäden. Sie verlangte Deckungsschutz für Zeiträume vor dem Versicherungsbeginn, als sie noch die Deckung durch einen anderen Anbieter besaß.
Eine spätere Police der Beklagten versprach die Deckung für den Zeitraum, der durch any prior Insurance versichert war. Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks der USA in Richmond vom 26. Januar 2016 erklärt lehrreich diese Aspekte des Versicherungsvertragsrechts.
Es untersuchte vor der Anwendung der Auslegungsregel, ob überhaupt Auslegungsbedarf vorliegt. Das Wording der Klausel sei nicht uneindeutig, unambiguous, stellte es fest, denn any prior Insurance beziehe sich nur auf die Kette von Policen dieses Versicherers. Ohne Lücke oder Uneindeutigkeit gebe es keine Auslegung, und der Versicherungsnehmer dürfe sich nicht auf die genannte Regel berufen.
Eine spätere Police der Beklagten versprach die Deckung für den Zeitraum, der durch any prior Insurance versichert war. Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks der USA in Richmond vom 26. Januar 2016 erklärt lehrreich diese Aspekte des Versicherungsvertragsrechts.
Es untersuchte vor der Anwendung der Auslegungsregel, ob überhaupt Auslegungsbedarf vorliegt. Das Wording der Klausel sei nicht uneindeutig, unambiguous, stellte es fest, denn any prior Insurance beziehe sich nur auf die Kette von Policen dieses Versicherers. Ohne Lücke oder Uneindeutigkeit gebe es keine Auslegung, und der Versicherungsnehmer dürfe sich nicht auf die genannte Regel berufen.