×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 27. Jan. 2016

Gut gegen unehrliches Personal versichert

 
.   Versicherungsklauseln werden gegen den Versicherer ausgelegt. Die versicherte Gebäudeverwaltung in EMCOR Group, Inc. v. Great American Insurance Co. behauptete einen Auslegungsbedarf in ihrer Police zum Schutz vor Employee Dishonesty, also vor von unehrlichem Per­sonal verursachten Schäden. Sie verlangte Deckungsschutz für Zeiträume vor dem Versicherungs­beginn, als sie noch die Deckung durch einen anderen Anbieter besaß.

Eine spätere Police der Beklagten versprach die Deckung für den Zeitraum, der durch any prior Insurance versichert war. Die Begründung des Bundes­beru­fungs­gerichts des vierten Bezirks der USA in Richmond vom 26. Januar 2016 erklärt lehrreich diese Aspekte des Versiche­rungsver­trags­rechts.

Es untersuchte vor der Anwendung der Auslegungsregel, ob überhaupt Ausle­gungs­bedarf vorliegt. Das Wording der Klausel sei nicht unein­deutig, unam­bi­guous, stellte es fest, denn any prior Insurance beziehe sich nur auf die Kette von Policen dieses Versi­cherers. Ohne Lücke oder Unein­deutig­keit gebe es keine Auslegung, und der Versicherungs­nehmer dürfe sich nicht auf die genannte Regel berufen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER