Der Schiedsprozess betraf eine Verunreinigung von Chemikalien beim Transport. Das Schiedstribunal sprach keiner Partei die Schiedskosten zu, doch verlangte die Klägerin nach dem Vollstreckungsverfahren vor dem ordentlichen Gericht nach der New York Convention und dem Federal Arbitration Act eine Kostenerstattung für das Folgeverfahren. Diese Forderung wies das Gericht mit dem Hinweis auf die American Rule zurück. Nach ihr trägt jede Seite im amerikanischen Prozess die eigenen Kosten. Die von ihm erörterten Anforderungen an die Ausnahmen von der Regel konnte es nicht erkennen.
Die Anfechtung des Schiedsspruchs wegen Corruption or Misbehavior im Sinne des FAA, 9 USC §10(a), blieb erfolglos. Zwar kann das Gericht nicht ausschließen, dass der Schiedsrichter gegen Pflichten des Schiedsvertrages verstieß, indem er seine Krankheit verheimlichte. Doch stellt dies keinen Anfechtungsgrund nach dem FAA dar, erklärte es.