×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 16. Febr. 2016

Schneller in die USA: Global Entry

 
.   Auch Deutsche dürfen nun am Global Entry-Einreise­verfah­ren teilnehmen, um schneller in den USA zu gelangen. Bisher galt dies für eine Versuchs­gruppe, jetzt für alle Deutschen. Das Heimatministerium verkündete am 10. Februar 2016 sein Dekret Expansion of Global Entry Eligibility to All Citizens of the Federal Republic of Germany, in dem es die Voraus­setzun­gen und Anfor­derungen darstellt.

Wer am EasyPass-Verfahren teilnimmt und eine Prüfung durch die Bundes­poli­zei bestanden hat, darf die Teilnahme am US-System beantragen. Deutsch­land und die USA haben sich auf gemeinsame Bedingungen geeignet, in deren Folge auch Amerikaner den Easy Pass beantragen dürfen.

Die Details sind im Bundesanzeiger, Band 81, Heft 30, S. 7822, nachzulesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER