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Samstag, den 20. Febr. 2016

Kein Weg ins US-Gericht durch Rechtswahl  

.   Zum Trend, Prozesse mit Ausländern aus den US-Gerichten zu halten, passt der Beschluss in Perdue Foods LLC v. BRF S.A. vom 19. Februar 2016. Ein Vertrag macht mit einer Rechtswahlklausel das Recht des Staates Maryland anwendbar. Allein auf dieser Grundlage zog die amerikanische Vertragspartei die brasilianische ins amerikanische Forum. Dieses fand auf die Rüge der Brasilianer keine Zuständigkeit, die sich aus seiner Liste zahlreicher Faktoren ergeben könnte:
In the business context, these factors include whether the defendant "maintains offices or agents in the forum state;" "owns property in the forum state;" "reached into the forum state to solicit or initiate business;" "deliberately engaged in significant or long-term business activities in the forum state;" or "made in-person contact with the resident of the forum in the forum state regarding the business relationship." … We also consider "whether the parties contractually agreed that the law of the forum state would govern disputes;" "whether the performance of contractual duties was to occur within the forum;" and "the nature, quality and extent of the parties' communications about the business being transacted.
Der einzige für die Klägerin sprechende Faktor ist die Rechtswahlklausel in einem Markenabgrenzungsvertrag. Alle anderen Faktoren liegen nicht vor. Das reichte dem Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond nicht, um die Gerichtsbarkeit über die forumsfremde Beklagte auszuüben, wie es auf 13 Seiten lehrreich erklärte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.