Kein Schadensersatz für ehrlichen Kunden
CK • Washington. Schummler nutzen gratis mehr Internetzugang als ihr bezahltes Kontingent, während der ehrliche Kunde gleich ein höheres Limit abonniert, behauptete der klagende Rechtsanwalt in Polsky v. Dish Network Service LLC. Er plädierte auf Schadensersatz, weil der beklagte Internetdienstleister den tatsächlichen Verbrauch der Schummler nicht kontrolliert: Diese erhielten somit dieselbe Leistung wie er, nur billiger.
Am 2. März 2016 entschied in New Orleans das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA gegen ihn. Es verglich die überstrapazierenden Internetnutzer mit Kunden im Restaurant, die ihr kleines Glas nachfüllen, wenn der Gastwirt nicht hinschaut.
Weder das Vertragsrecht noch das Recht der unerlaubten Handlung oder ein Verbraucherschutzgesetz gewährt dem ehrlichen Kunden, der gleich ein großes Glas - oder den teureren Internetdienst - bestellt, Schadensersatz, urteilte es.
Am 2. März 2016 entschied in New Orleans das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA gegen ihn. Es verglich die überstrapazierenden Internetnutzer mit Kunden im Restaurant, die ihr kleines Glas nachfüllen, wenn der Gastwirt nicht hinschaut.
Weder das Vertragsrecht noch das Recht der unerlaubten Handlung oder ein Verbraucherschutzgesetz gewährt dem ehrlichen Kunden, der gleich ein großes Glas - oder den teureren Internetdienst - bestellt, Schadensersatz, urteilte es.