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Donnerstag, den 03. März 2016

Kein Schadensersatz für ehrlichen Kunden  

.   Schummler nutzen gratis mehr Internetzugang als ihr bezahltes Kontingent, während der ehrliche Kunde gleich ein höheres Limit abonniert, behauptete der klagende Rechtsanwalt in Polsky v. Dish Network Service LLC. Er plädierte auf Schadensersatz, weil der beklagte Internet­dienstleister den tatsächlichen Verbrauch der Schummler nicht kontrol­liert: Diese erhielten somit dieselbe Leistung wie er, nur billiger.

Am 2. März 2016 entschied in New Orleans das Bundesberufungsgericht des fünf­ten Bezirks der USA gegen ihn. Es verglich die überstrapazierenden Inter­netnutzer mit Kunden im Restaurant, die ihr kleines Glas nachfüllen, wenn der Gastwirt nicht hinschaut.

Weder das Vertragsrecht noch das Recht der unerlaubten Handlung oder ein Verbraucherschutzgesetz gewährt dem ehrlichen Kunden, der gleich ein großes Glas - oder den teureren Internetdienst - bestellt, Schadensersatz, urteilte es.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.