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Donnerstag, den 10. März 2016

Zeitung diffamiert, Rapper verliert  

.   Die Diffamierung durch Zeitungen und andere Medien hat andere Rechtsfolgen als die Verleumdung zwischen anderen Personen. Der Fall Prakazrel Michel v. NYP Holdings Inc. macht das deutlich, indem er le­sens­wert die Anforderungen an Diffamierungsklagen in den USA erörtert. Hier lag eine falsche Berichterstattung vor, die den Ruf eines Rappers erschütterte:

Er habe sich für ein Konzert verpflichtet und sei nicht aufgetreten. Dennoch erhält er keinen Schadensersatz, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta am 7. März 2016. Die Pressefreiheit ist in der Bundesverfassung besonders geschützt. Das läuft darauf hinaus, dass ein ein­facher Fehler von Medien nicht zur Haftung führt.

Der Rapper hätte gewonnen, wenn er eine böswillige Falschdarstellung bewie­sen hätte. Das Gericht gestattet ihm jedoch, die Klage neu auszuformulie­ren und auch die Böswilligkeit vorzulegen. Deshalb weist es das Untergericht an, die Klage nur without Prejudice abzuweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.