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Freitag, den 25. März 2016

Emissionsschadensklage gegen Entwicklungshilfe  

.   Emissionen eines mit Entwicklungshilfe errichteten Strom­werks haben ihr Dorf verseucht, beklagen Inder im Fall Budha Ismail Jam v. IFC und verlangen Abhilfe sowie Strafschadensersatz von der in Washington, DC, ansässigen International Finance Corporation, einem Arm der Weltbank. Am 24. März 2016 verkündete das Bundesgericht der Hauptstadt ein abwei­sen­des Urteil.

Die 13-seitige Begründung ist aus völkerrechtlicher Perspektive einfach und überzeugend. Die für Staaten geltende Immunität wird auch auf internationale Organisationen angewandt, in der Regel aufgrund internationaler Abkommen und in den USA zudem nach dem International Organizations Immunities Act, dem Gegenstück zum Foreign Sovereign Immunities Act.

Auf die materiellen Umwelt- und sonstigen Schäden sowie die Ausgleichs- und Strafschadensersatzforderungen, compensatory and punitive Damages, darf der United States District Court for the District of Columbia daher nicht eingehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.