Die Grundregel für FBAR-Meldungen ist Folgende: Wenn die jeweils höchsten Kontostände aller ausländischen Konten in ihrer Gesamtheit an mindestens einem Tag im Vorjahr den Gegenwert von $10.000 überschritten haben, dann muss ein FinCEN Report 114 elektronisch abgegeben werden. Das kann über eine Webseite des US-Finanzministeriums erfolgen. Ist die Schwelle überschritten, dann müssen alle Konten angegeben werden, auch diejenigen, auf denen sich an keinem Tag des Jahres $10.000 befanden.
Die Schwere der Folgen bei Nichteinhaltung hängt von den Umständen ab: Wurden alle in den USA steuerpflichtigen Einnahmen, die auf einem Konto eingegangen sind, ordnungsgemäß auf der Steuererklärung angegeben, dann kann es ausreichen, das Versäumte in einer delinquent FBAR Submission nachzuholen. Entdeckt der IRS dagegen unversteuerte Einnahmen auf dem Konto, dann kann bei Feststellung von vorsätzlichem Verhalten als Strafe der höhere Betrag von entweder $100.000 oder 50% der Summe der höchsten Kontostände anfallen. Dazwischen gibt es viele Abstufungen.
FBAR-Regeln existieren schon seit den frühen 1970er Jahren, aber erst seit einigen Jahren greift der IRS mit strengen Kontrollen und drakonischen Strafen durch. Ein Motiv dürften schweizer Konten der Superreichen sein, die ihre Einkünfte seit Jahrzehnten vor dem IRS verstecken, aber auch kleine Steuerzahler ohne unlautere Absichten können mit voller Härte getroffen werden. Wer ein Versäumnis entdeckt hat, sollte sich schnellstmöglich fachlich beraten lassen, denn es gibt Amnestieprogramme zur Schadensbegrenzung. Diese sind jedoch komplex und sollten nicht ohne professionelle Hilfe eingeleitet werden.
Der IRS vermeldete jüngst, dass im vergangenen Jahr 1.163.229 FBAR-Meldungen eingereicht wurden, was einen Rekord darstellt. Die Botschaft ist bei Steuerzahlern mit ausländischen Konten angekommen.