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Samstag, den 26. März 2016

Furchtbares FBAR  

US-Bewohner mit Konto in Deutschland müssen aufpassen
GFH - Washington.   Wer in den USA lebt und dort auch Steuern zahlt, hat zur­zeit den 18. April 2016 als regulären Abgabetermin für Steuererklärungen für das Jahr 2015 vor Augen. Genauso wichtig aber ist der 30. Juni als letzter Termin für den sognannten Report of Foreign Bank and Financial Accounts für US-Steuer­zahler mit Bankkonten außerhalb der USA, so in Deutschland. Auf einem sol­chen Konto können verschiedenartige Zahlungen einfließen, zum Beispiel Divi­denden aus deutschen Geldanlagen, Mieteinnahmen aus einem geerbten Haus oder auch Honorare für Dienstleistungen, die an deutsche Kunden erbracht werden. Das Konto in Deutschland kann zu einem Fallstrick werden, wenn der Steuerzahler versäumt, fristgemäß seine FBAR-Meldung bei der US-Steuerbe­hörde IRS einzu­reichen. Im schlimmsten Fall drohen vernichtende Geldstrafen und strafrecht­liche Verfolgung.

Die Grundregel für FBAR-Meldungen ist Folgende: Wenn die jeweils höchsten Kontostände aller ausländischen Konten in ihrer Gesamtheit an mindestens einem Tag im Vorjahr den Gegenwert von $10.000 überschritten haben, dann muss ein FinCEN Report 114 elektronisch abgegeben werden. Das kann über eine Webseite des US-Finanzministeriums erfolgen. Ist die Schwelle über­schritten, dann müssen alle Konten angegeben werden, auch diejenigen, auf denen sich an keinem Tag des Jahres $10.000 befanden.

Die Schwere der Folgen bei Nichteinhaltung hängt von den Umständen ab: Wurden alle in den USA steuerpflichtigen Einnahmen, die auf einem Konto eingegangen sind, ordnungsgemäß auf der Steuererklärung angegeben, dann kann es ausreichen, das Versäumte in einer delinquent FBAR Submission nach­zuholen. Entdeckt der IRS dagegen unversteuerte Einnahmen auf dem Konto, dann kann bei Feststellung von vorsätzlichem Verhalten als Strafe der höhere Betrag von entweder $100.000 oder 50% der Summe der höchsten Kontostände anfallen. Dazwischen gibt es viele Abstufungen.

FBAR-Regeln existieren schon seit den frühen 1970er Jahren, aber erst seit eini­gen Jahren greift der IRS mit strengen Kontrollen und drakonischen Strafen durch. Ein Motiv dürften schweizer Konten der Superreichen sein, die ihre Ein­künfte seit Jahrzehnten vor dem IRS verstecken, aber auch kleine Steuer­zah­ler ohne unlautere Absichten können mit voller Härte getroffen werden. Wer ein Versäumnis entdeckt hat, sollte sich schnellstmöglich fachlich beraten las­sen, denn es gibt Amnestieprogramme zur Schadensbegrenzung. Diese sind jedoch komplex und sollten nicht ohne professionelle Hilfe eingeleitet werden.

Der IRS vermeldete jüngst, dass im vergangenen Jahr 1.163.229 FBAR-Meldungen eingereicht wurden, was einen Rekord darstellt. Die Botschaft ist bei Steuer­zah­lern mit ausländischen Konten angekommen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.