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Freitag, den 08. April 2016

Die Lehre vom leeren Footer: Footer füttern?  

.   EMailanschriften und -footer sind unzuverlässig und leicht zu fälschen. Auch echte Mandanten können leere Fußzeilen verwenden, gerade wenn sie sich mobil melden. Betrüger setzen sie auch gern ein. Soll man als An­walt wirklich alles wichtig Erscheinende dort verzeichnen?

Nach Erfahrungen mit Betrügern, die sich per Fax, Scan oder Post Mandatsver­träge zusenden lassen, um sie dann mit gefälschtem Inhalt Dritten zu Betrugs­zwecken zuzuleiten, sollte man eigentlich auf den ordentlichen Briefkopf ver­zichten. Den Footer kann man leicht anpassen und auf das Minimum beschrän­ken - der Korrespondent hat ja bereits die EMailanschrift. Den Rest findet er im Internet.

Komische Welt. Nicht nur die Transparenz leidet darunter. Sie animiert auch, manche Post einfach zu ignorieren, selbst wenn sie nicht als Junk entfiltert wird. Einziger Trost: Eine verfolgte Betrügerin erhielt vier Jahre Gefängnis.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.