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Sonntag, den 10. April 2016

Honorarfreie Anwälte: Erfolglos gesucht  

.   In Baker v. Deslausiers erhoben die Kläger ohne anwalt­li­chen Beistand, pro se, Klage beim Bundesgericht und beantragten dann die Bei­ord­nung eines Anwalts. Nachdem das Verfahren 18 Monate ausgesetzt war, er­ließ der United States District Court for the District of Kansas einen kurzen, doch lesenswerten Beschluss, mit dem er die Kläger um Geduld bat.

Ihm gelang es nicht, einen Anwalt beizuordnen. Zwar ist er dazu nach 28 USC §1915(e)(1) ermächtigt, doch weder der Richter noch sein Magistrat oder Ge­richts­ver­walter konnten trotz persönlicher Anstrengungen einen Anwalt über­zeugen, ein unvergütetes Mandats in einem komplexen Fall anzunehmen. Sie wollen weiter suchen. Zur kostenlosen Beiordnung dürfe ein Anwalt nicht verpflichtet werden, Mallard v. United States District Court, 490 U.S. 296 (1989).

Das Gericht legte am 4. April 2016 die Rechtsgrundlagen der Beiordnung ebenso wie die etwaige Kostentragung durch den Staat dar. Denkbar erscheint ihm, dass die Kläger beim etwaigen Obsiegen eine Anwaltshonorarerstattung beantragen dürfen, doch sicher ist es sich nicht.

Wenn man bedenkt, dass allein das Beweisausforschungsverfahren im US-Pro­zess leicht sechsstelligen Honorare verursacht, sind die Schwierigkeiten des Ge­richts nachzuvollziehbar. Rechtsanwälte sind schließlich keine Prozess­finan­zie­rer und können auch nicht ohne Kosten und Einkünfte eine kom­pe­tent arbei­ten­de Kanzlei unterhalten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.