Das Bundesgericht der Hauptstadt verwies die Parteien am 27. April 2016 auf eine Kernbestimmung des Beweisrechts. Nach Rule 408 der Federal Rules of Evidence sind Vergleichsverhandlungen zur Erledigung eines Streits nicht beweisgeeignet. Es führt auch die Details dieser Regel aus und erklärt anschaulich, dass weder die Verhandlungen noch Lösungsvorschläge wie Preis und Ratenzahlung unter Rule 408 FRE fallen.
Grundsätzlich markieren die Parteien alle Vergleichskorrespondenz mit einem entsprechenden Hinweis und einigen sich oft vor der Aufnahme von Verhandlungen auf die Anwendbarkeit dieser Regel. Warum die Einigung? Weil das Bundesbeweisrecht nicht unbedingt dem einzelstaatlichen Beweisrecht in den über 50 Rechtskreisen der USA entspricht.
Man weiß ja nie, wo eine angedrohte Klage einschlägt. Und jeder Staat hat seine eigene Gerichtsbarkeit und sein eigenes Prozessrecht, siehe Kochinke, Grundwissen USA-Recht: Gerichtsbarkeiten.