Bürge knüpft Hoffnungen an Kartelleinrede
CK • Washington. In Knauf Insulation Inc. v. Southern Brands Inc. fand sich die US-Tochter eines deutschen Herstellers in der Revision wieder, als Bürgen ihres schlecht zahlenden Kunden ein Urteil anfochten, das sie zur Zahlung seiner Schulden verpflichtet. Das Gericht klärte zunächst, dass die Bürgschaftserklärung und die damit verbundene Gerichtsstandsklausel wirken.
Die Argumente, das Urteil ignoriere scheinbar eine Gutschrift von $1,3 Mio. und die Bürgschaft sei wegen behaupteter Kartellbeteiligung der Lieferantin nichtig, prüfte es mit einer lesenswerten Schilderung des Rechts. Die $1,3 Mio.-Einrede taugt nichts, weil sie nicht im Klageantrag oder einer Aufrechnung geltend gemacht wurde, sondern isoliert in einer eidlichen Erklärung auftauchte. Die Kartellbeteiligung könnte theoretisch zu einer Argumentationskette führen, die die Bürgschaft als Knebelvertrag darstelle, auch wenn weder für eine Sittenwidrigkeit noch eine Kartellmitwirkung Anzeichen vorlägen.
Dennoch prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago - immer für interessant zu lesende Begründungen gut - am 3. Mai 2016 ausführlich die Verjährung der Knebelvertragseinrede samt der gegen sie angeführten Verjährung und der gegen die Verjährung behaupteten Hemmung. Eine Hemmung entdeckt es nicht, auch nicht nach dem equitable Estoppel-Grundsatz, dem letzten Hoffnungsschimmer der Bürgen.
Die Argumente, das Urteil ignoriere scheinbar eine Gutschrift von $1,3 Mio. und die Bürgschaft sei wegen behaupteter Kartellbeteiligung der Lieferantin nichtig, prüfte es mit einer lesenswerten Schilderung des Rechts. Die $1,3 Mio.-Einrede taugt nichts, weil sie nicht im Klageantrag oder einer Aufrechnung geltend gemacht wurde, sondern isoliert in einer eidlichen Erklärung auftauchte. Die Kartellbeteiligung könnte theoretisch zu einer Argumentationskette führen, die die Bürgschaft als Knebelvertrag darstelle, auch wenn weder für eine Sittenwidrigkeit noch eine Kartellmitwirkung Anzeichen vorlägen.
Dennoch prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago - immer für interessant zu lesende Begründungen gut - am 3. Mai 2016 ausführlich die Verjährung der Knebelvertragseinrede samt der gegen sie angeführten Verjährung und der gegen die Verjährung behaupteten Hemmung. Eine Hemmung entdeckt es nicht, auch nicht nach dem equitable Estoppel-Grundsatz, dem letzten Hoffnungsschimmer der Bürgen.