Die Argumente, das Urteil ignoriere scheinbar eine Gutschrift von $1,3 Mio. und die Bürgschaft sei wegen behaupteter Kartellbeteiligung der Lieferantin nichtig, prüfte es mit einer lesenswerten Schilderung des Rechts. Die $1,3 Mio.-Einrede taugt nichts, weil sie nicht im Klageantrag oder einer Aufrechnung geltend gemacht wurde, sondern isoliert in einer eidlichen Erklärung auftauchte. Die Kartellbeteiligung könnte theoretisch zu einer Argumentationskette führen, die die Bürgschaft als Knebelvertrag darstelle, auch wenn weder für eine Sittenwidrigkeit noch eine Kartellmitwirkung Anzeichen vorlägen.
Dennoch prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago - immer für interessant zu lesende Begründungen gut - am 3. Mai 2016 ausführlich die Verjährung der Knebelvertragseinrede samt der gegen sie angeführten Verjährung und der gegen die Verjährung behaupteten Hemmung. Eine Hemmung entdeckt es nicht, auch nicht nach dem equitable Estoppel-Grundsatz, dem letzten Hoffnungsschimmer der Bürgen.