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Mittwoch, den 11. Mai 2016

Zustellung an Anwalt im Inland statt Beklagte im Ausland  

.   Ein ausländischer Konzern soll in den USA verklagt werden. Die Kläger finden es leichter, die Klage seinem Rechtsanwalt in den USA zu­zu­stellen. Das Unternehmen lehnt dies auf Anfrage ab. Die Kläger verlangen die Kosten der Auslandszustellung im Prozess neben der Hauptforderung. In der Revision in Cox v. Koninklijke Philips NV verlieren sie doppelt:

Erstens fehlt dem Gericht trotz erfolgter Zustellung nach dem Long-Arm Statute von Kentucky, Ky. Rev. Stat. Ann. §454.210, die Zuständigkeit für die Person der Firma im Ausland, personal Jurisdiction, und zweitens birgt die verwei­gerte Zustellungs­annahme bei Auslands­beklagten kein Haftungsrisiko, erklärte in Cin­cinatti das Bundes­berufungs­gericht des sechsten Bezirks der USA am 10. Mai 2016. Die Federal Rule of Civil Procedure 4(d) enthalte auch keine Verpflichtung, unnötige Kosten zu vermeiden.

Der Anwalt vertrat die Beklagte, bei deren amerikanischer Tochter­gesell­schaft die Kläger arbei­teten und nach ihrer Behauptung Schäden wegen verheim­lich­ter Gesundheits­gefahren erlitten, die zu Ansprüchen aus Negligence, strict Li­ability, negligent Infliction of emotional Distress, Fraud, und fraudulent Con­cealment führten. Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit be­grün­det seine Entscheidung auf zehn leicht verständ­lichen Seiten. Die Kläger ge­win­nen in der Revision nur insofern, als das Gericht die Kosten­erstattungs­for­de­rung als nicht rechts­miss­bräuchlich bezeichnet und ihnen keine Strafe auf­erlegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.