Erstens fehlt dem Gericht trotz erfolgter Zustellung nach dem Long-Arm Statute von Kentucky, Ky. Rev. Stat. Ann. §454.210, die Zuständigkeit für die Person der Firma im Ausland, personal Jurisdiction, und zweitens birgt die verweigerte Zustellungsannahme bei Auslandsbeklagten kein Haftungsrisiko, erklärte in Cincinatti das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 10. Mai 2016. Die Federal Rule of Civil Procedure 4(d) enthalte auch keine Verpflichtung, unnötige Kosten zu vermeiden.
Der Anwalt vertrat die Beklagte, bei deren amerikanischer Tochtergesellschaft die Kläger arbeiteten und nach ihrer Behauptung Schäden wegen verheimlichter Gesundheitsgefahren erlitten, die zu Ansprüchen aus Negligence, strict Liability, negligent Infliction of emotional Distress, Fraud, und fraudulent Concealment führten. Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit begründet seine Entscheidung auf zehn leicht verständlichen Seiten. Die Kläger gewinnen in der Revision nur insofern, als das Gericht die Kostenerstattungsforderung als nicht rechtsmissbräuchlich bezeichnet und ihnen keine Strafe auferlegt.