• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 16. Mai 2016

Verfasser verliert Klage gegen Eigenverlag  

.   Sein Buch Islam in the Heartland of America veröffentlichte der Autor aus Kansas in Hazim v. Schiel & Denver Publishing Ltd. bei ei­nem englischen Eigenverlag. Der Vertrag weist eine texanische Anschrift und Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel auf. Der Verlag lieferte nur ein Buch statt 250 und kündigte den Vertrag, als der Verfasser die Restlieferung stornierte. Der Autor klagte, weil der Publisher-on-Demand sein Werk weiterhin vertrieb:
Hazim sued S&D Ltd.--and its affiliated entities S&&D Book Group and S&D Publishers--for copyright and trademark infringement, breach of contract, unjust enrichment, tortious interference with the con­tract with his new publisher, unfair competition, and violations of the Texas Deceptive Trade Practices Act …
In New Orleans bestätigte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA die Abweisung der Klage gegen die englische Beklagte ebenso wie die mit­beklagten verbundenen Unternehmen in den USA. Die Entscheidungs­be­grün­dung vom 5. Mai 2016 führt gründlich in die Fragen der fehler­haf­ten Zustellung und der mangelnden Zuständigkeit der US-Gerichts für ein Unter­nehmen im Ausland ein, das keinen Bezug zum Forumsbezirk in den USA unter­hält. Sie be­legt, dass die oft behauptete Usurpierung der Gerichtsbar­keit auch von US-Ge­richten nicht verfolgt wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.