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Sonntag, den 22. Mai 2016

Geldwäschebedenken behoben - Bank liquidiert

 
.   In die FinCen-Kontrolle wegen Geldwäsche durch Banken führt das Urteil vom 20. Mai 2016 in Cierco v. Lew ein. Eine andorranische Bank war von der FinCen-Abteilung des Washingtoner Schatzamt der fortgesetzten Geldwäsche verdächtigt worden, und das Amt traf nach dem Patriot Act und dem Bank Secrecy Act erste Schritte, um die Bank vom Geldverkehr mit den USA auszuschließen, s. Notice of Finding That Banca Privada d'Andorra Is a Financial Institution of Primary Money Laundering Concern, 80 Fed. Reg. 13464, 13464, 13. März 2015; Imposition of Special Measure against Banca Privada d'Andorra as a Financial Institution of Primary Money Laundering Concern, 80 Fed. Reg. 13304, 13304, 13. März 2015.

Nachdem der Staat Andorra die Bank übernahm und liquidieren will, prüfte es, ob die Geldwäschegefahr damit behoben war. Da es davon ausging, wollte es seine Akte aufheben, doch hatten einige Bankeigner bereits Klage gegen das Amt erhoben, um die Umschuld der Bank feststellen zu lassen. Die Kläger be­fürchten, dass das Amt erneut gegen die Bank vorgehen kann, wenn es ihnen ge­länge, die staatliche Übernahme der Bank zu revidieren. Mit einer 20-sei­ti­gen, lehrreichen Begründung stellt das Bundesgericht der Hauptstadt jedoch die Erle­digung des Rechtsstreits durch die Rücknahme fest und weist die Klage ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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