Allein deswegen, und ohne auf die Immunität der Weltbank und internationaler Organisationen einzugehen, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihre Klage mangels Zuständigkeit abweisen: A district court lacks subject matter jurisdiction [over a] complaint [that] "is patently insubstantial, presenting no federal question suitable for decision." Seine kurze, klare Begründung am 18. Mai 2016 zitiert die wichtigsten Präzedenzfälle für die sua sponte-Abweisung von unsubstantiierten Klagen. Darin gewährt es der Klägerin die Befreiung von Gerichtskosten.
Allein deswegen, und ohne auf die Immunität der Weltbank und internationaler Organisationen einzugehen, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihre Klage mangels Zuständigkeit abweisen: A district court lacks subject matter jurisdiction [over a] complaint [that] "is patently insubstantial, presenting no federal question suitable for decision." Seine kurze, klare Begründung am 18. Mai 2016 zitiert die wichtigsten Präzedenzfälle für die sua sponte-Abweisung von unsubstantiierten Klagen. Darin gewährt es der Klägerin die Befreiung von Gerichtskosten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.