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Montag, den 23. Mai 2016

Gericht für Sexsklaverei unzuständig  

.   Selbst wenn das Gericht den Antrag I want to get my job at the World Bank and punishment for those who want to turn me into MISTRES[S] / SEX SLAVE behandeln möchte, darf es nicht. Im Fall Gaur v. World Bank Group hatte die Klägerin nichts zur Zuständigkeit des Gerichts erklärt.

Allein deswegen, und ohne auf die Immunität der Weltbank und internationaler Organisationen einzugehen, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihre Kla­ge mangels Zuständigkeit abweisen: A district court lacks subject matter juris­diction [over a] complaint [that] "is patently insubstantial, presenting no fe­de­ral question suitable for decision." Seine kurze, klare Begründung am 18. Mai 2016 zitiert die wichtigsten Präzedenzfälle für die sua sponte-Abweisung von unsubstantiierten Klagen. Darin gewährt es der Klägerin die Befreiung von Ge­richts­kosten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.