×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 24. Juni 2016

Schalldämpfer als Rückstoßbremsenkombo deklariert

 
.   In das amerikanische Verwaltungs­prozessrecht des Bun­des führt der Streit Sig Sauer Inc. v. BATF zwi­schen einem Waffen­her­stel­ler, der einen Schall­dämp­fer­bau­satz als kom­bi­nierte Schall­dämp­fer-Rück­stoß­bremse dekla­riert hatte und dem stren­geren Recht für Schall­dämpfer ent­kom­men wollte, und dem Bundes­auf­sichts­amt für Alkohol, Tabak, Waffen und Explo­sions­stoffe, ein. Nach dem Ver­waltungs­ver­fahren, in dem das Amt nach dem National Firearms Act trotz der be­ab­sich­tig­ten Neben­wirkung als Rück­stoß­bremse den Bau­satz als Schall­dämp­fer ein­ord­nete, folgte ein Pro­zess vor dem ordent­lichen Gericht, das das Amt bestätigte.

Am 21. Juli 2016 entschied auch das Bundes­beru­fungs­gericht des ers­ten Be­zirks der USA in Boston gegen den Her­stel­ler. Der Be­ur­tei­lung der Tat­sachen durch das Amt misst es hohen Wert wegen seines Sach­verstan­des zu. Die ob­jek­ti­ven Merk­male des Bau­satzes sprechen für einen Schall­dämpfer. Die be­ab­sich­tigte Eig­nung als Rück­stoß­bremse, die auch als Präzisionskiller be­zeich­net wird, ist irre­levant, weil ihre Kombo­kon­struk­tion die heißen Gase auf den Schützen len­ken würde. Der sub­jek­tive Wunsch des Her­stellers, den Bau­satz für die kombi­nier­ten Zwecke zu ver­trei­ben, beur­teilt das Gericht, lai­en­haft formu­liert, als Umge­hungs­versuch.

Auch wenn die Einordnung als Schall­dämp­fer nach 18 USC §921 diese Eig­nung als ein­zigen Zweck vorschreibt, darf die ledig­lich beab­sich­tigte Ver­wen­dung auch als Rück­stoß­bremse die gesetzliche Rege­lung nicht aus­höhlen: Any part intended only for use in … assembling or fabricating a firearm silencer or firearm muffler[,] 18 USC §921(a)(24); 26 USC §5845(a)(7). Dann könn­te jeder Her­stel­ler allein mit einer zwei­ten Ein­satz­empfeh­lung dem Ge­setz und seinem Zweck aus­weichen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER