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Donnerstag, den 07. Juli 2016

NDA mit Wettbewerbsverbot verbietet Arbeitsplatzwechsel

 
.   Mit einem Confidentiality Agreement, auch als NDA be­kannt, band ein Unternehmen, das sich bald in einem Asset Purchase an eine Rechtsnachfolgerin verkaufte, an zwei Arbeitnehmer und verbot ihnen da­rin mit einem Wettbewerbsverbot, zwei Jahre lang nach einem Austritt aus der Firma eine Anstellung bei Konkurrenten anzunehmen. Als die bei­den Ar­beitnehmer nach dem Asset Purchase zu einem Wettbewerber wechselten, ver­klagte sie die Rechtsnachfolgerin.

Am 6. Juli 2016 klärte in St. Louis das Bundesberufungsgericht des achten Be­zirks der USA die Frage, ob das NDA ein nicht übertragbares, höchst­per­sön­li­ches personal Services Agreement darstelle, wie die Arbeitnehmer ar­gumen­tier­ten. Beiden Arbeitnehmern hatte die Klägerin im Vergleich zur bis­he­ri­gen Be­schäftigung ungünstigere Stellenangebote vorgelegt, die sie aus­schlu­gen. Sie glaubten, deshalb nicht mehr an das NDA gebunden zu sein.

Die Klägerin forderte Schadensersatz wegen Untreue, Vertragsverletzung und rechtswidrigen Eingriffs in Geschäftsbeziehungen. Der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit stimmte dem Untergericht, das die Klage ab­ge­wiesen hatte, zu, dass der Erfolg der Klage von der Übertragbarkeit des NDA abhinge. Es prüfte in Symphony Diagnostic Services v. Greenbaum die Frage der Zession von Non-Compete und Confidentiality Agreements als neue, bisher ungeklärte Rechtsfrage und entschied mit einer lesenswerten neun­seitigen Begründung gegen die Arbeitnehmer, sodass das Verfahren nun vor dem Untergericht fortgesetzt werden kann.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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