Der Kläger wurde im Laden von Sicherheitspersonal angegangen, angegriffen und verhaftet. Er verklagte die Ladenkette wegen absichtlicher Zufügung emotionalen Schadens, fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzung, Körperverletzung, Verleumdung, rechtswidriger Festnahme, Nötigung und böswilliger Verfolgung: intentional Infliction of emotional Distress, Negligence, Battery, Defamation, false Imprisonment, Assault, and malicious Prosecution.
Mit ihrer Erwiderung beantragte die Beklagte die Abweisung. Der Kläger reagierte auf den Antrag, auch als das Gericht ihm eine Frist setzte, nicht. Als reine Rechtsfrage entschied das Gericht, dass die von der Beklagten behaupteten Tatsachen als zugestanden gelten müssten und damit die erste Anspruchsgrundlage bereits wegen der einjährigen Verjährungsfrist unterginge, während die weiteren Ansprüche mangels einer Beziehung der Beklagten zum Täter und einer Kontrolle über die Räumlichkeiten des konkreten Ladens abzuweisen seien.
Erst wenn Tatsachen strittig sind, wird ein Rechtsstreit den Geschworenen nach ordentlicher Einweisung in das Recht zur Subsumtion vorgelegt, siehe Der US-Prozess - Urteile im Zivilprozess. Der Bundesrichter in der Hauptstadt Washington durfte allein entscheiden, weil die von beiden Parteien vorgetragenen Tatsachen unbestritten waren.