Verbraucherschutzstelle verleumdet Stiftung
CK • Washington. Eine gemeinnützige Stiftung verklagte eine von der Wirtschaft getragene Verbraucherschutzstelle, die im Internet und Fernsehen Warnungen vor dem Spendenmodell der Stiftung verkündet hatte. Ihre Warnung sei inhaltlich und verletzend falsch und nutze einem mit ihr konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Stelle. Am 12. Juli 2016 erging in Others First Inc. v. Better Business Bureau das lesenswerte Revisionsurteil.
Die Stiftung wirbt wie viele Organisationen in den USA um Altautospenden. Das BBB warnte, weil ihrem Vorstand eine Person angehörte, die bereits im Bereich der Gemeinnützigkeit nachteilig aufgefallen war. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis bestätigte die untergerichtliche Abweisung der Klage.
Geschworene waren vor der Abweisung nicht einzuweihen, weil nach ordentlicher Feststellung des District Court keine strittigen Tatsachenfragen zu beurteilen waren. Rechtsfragen darf der Richter im US-Prozess dann selbst entscheiden. Der behauptete rechtswidrige Eingriff in die Geschäftserwartungen der Stiftung scheitere, weil die Warnung nicht auf falschen Tatsachen beruhten und damit die notwendigen Tatbestandsmerkmale fehlten:
Die Stiftung wirbt wie viele Organisationen in den USA um Altautospenden. Das BBB warnte, weil ihrem Vorstand eine Person angehörte, die bereits im Bereich der Gemeinnützigkeit nachteilig aufgefallen war. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis bestätigte die untergerichtliche Abweisung der Klage.
Geschworene waren vor der Abweisung nicht einzuweihen, weil nach ordentlicher Feststellung des District Court keine strittigen Tatsachenfragen zu beurteilen waren. Rechtsfragen darf der Richter im US-Prozess dann selbst entscheiden. Der behauptete rechtswidrige Eingriff in die Geschäftserwartungen der Stiftung scheitere, weil die Warnung nicht auf falschen Tatsachen beruhten und damit die notwendigen Tatbestandsmerkmale fehlten:
Under Missouri law, "[t]ortious interference with a contract or business expectancy requires proof of: (1) a contract or valid business expectancy; (2) defendant's knowledge of the contract or relationship; (3) a breach induced or caused by defendant's intentional interference; (4) absence of justification; and (5) damages." Nazeri v. Mo. Valley Coll., 860 S.W.2d 303, 316 (Mo. banc 1993).Eine falsche Tatsachenbehauptung muss Merkmale der Verleumdung enthalten; daran fehle es bei gründlicher Würdigung nach folgenden Regeln: To determine if the statement is defamatory, the challenged words "must be stripped of any pleaded innuendo and construed in their most innocent sense," but at the same time "must be considered in context, giving them their plain and ordinarily understood meaning." Nazeri,aaO 311.