PLZ im Datenschutz und Diskriminierungsrecht
CK • Washington. Darf ein Händler von Kunden die Postleitzahl verlangen, oder wirkt das Verlangen daten- und verbraucherschutzwidrig diskriminierend? Zwei Klägerinnen sollten bei einem kreditkartenfinanzierten Einkauf ihre PLZ nennen. Sie glaubten, die Information sei für die Zahlung erforderlich, aber entdeckten, dass der Daten- und Verbraucherschutz das Einfordern von Anschriften zur Diskriminierungsvermeidung nach dem Recht des District of Columbia verbietet.
Der Use of Consumer Information Act verbietet das Sammeln von Rufnummern und Anschriften beim Einkauf, und der Consumer Protection Procedures Act verbietet die Irreführung oder Täuschung und erlaubt einen Schadensersatzanspruch. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks wies die Klage am 26. Juli 2016 als Dismissal without Prejudice ab. Das Untergericht hatte die Abweisung with Prejudice, also rechtskräftig, angeordnet. Die Revision gestattet in Hancock v. Urban Outfitters, Inc. also die Neuerhebung der Klage wegen der ZIP Code-Abfrage.
Sie müsste nun vor einem einzelstaatlichen Gericht oder der ersten Instanz der District of Columbia-Gerichte, dem Superior Court, eingereicht werden. Die Revisionsbegründung erklärt nämlich, dass kein Bundesgericht nach einem neuen Präzedenzurteil des Supreme Court der USA, ebenfalls in Washington, DC, ansässig, zuständig sein kann. In Spokeo, Inc. v. Robins hatte dieser die Aktivlegitimation bezweifelt, als der Kläger keinen konkreten Schaden behaupten konnte, siehe Haftung der Personensuchmaschine nach Kreditschutzgesetz.
Der Use of Consumer Information Act verbietet das Sammeln von Rufnummern und Anschriften beim Einkauf, und der Consumer Protection Procedures Act verbietet die Irreführung oder Täuschung und erlaubt einen Schadensersatzanspruch. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks wies die Klage am 26. Juli 2016 als Dismissal without Prejudice ab. Das Untergericht hatte die Abweisung with Prejudice, also rechtskräftig, angeordnet. Die Revision gestattet in Hancock v. Urban Outfitters, Inc. also die Neuerhebung der Klage wegen der ZIP Code-Abfrage.
Sie müsste nun vor einem einzelstaatlichen Gericht oder der ersten Instanz der District of Columbia-Gerichte, dem Superior Court, eingereicht werden. Die Revisionsbegründung erklärt nämlich, dass kein Bundesgericht nach einem neuen Präzedenzurteil des Supreme Court der USA, ebenfalls in Washington, DC, ansässig, zuständig sein kann. In Spokeo, Inc. v. Robins hatte dieser die Aktivlegitimation bezweifelt, als der Kläger keinen konkreten Schaden behaupten konnte, siehe Haftung der Personensuchmaschine nach Kreditschutzgesetz.