Sachlich sind Bundesgerichte für Copyright-Prozesse zuständig, doch hier mangelte es am Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Beklagten, der personal Jurisdiction. Diese verbindet sich mit der Zustellung, Service of Process, zu einer Art örtlicher Zuständigkeit, wobei jedoch Venue der im US-Prozessrecht zum Ort passende Fachbegriff ist.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erörterte lehrreich die Anforderungen an die general personal Jurisdiction und die specific personal Jurisdiction. Die ortsfremden Beklagten unterhielten im Forumsbezirk kein Büro oder Bankkonten, sandten keine Vertreter dorthin, und betrieben dort minimale Geschäfte - also fehlte ein allgemeiner Bezug zum Forum.
Spezifische Kontakte zum Forumsbezirk schafften Karten von Seen und Flüssen sowie Fischverordnungen in der App, die den Staat Kansas im Gerichtsbezirk berühren. Doch konnte der Kläger keinen für die Zuständigkeit erforderlichen, durch diese Forumskontakte ausgelösten Schaden nachweisen. Trotz sauberer Zustellung und vorhandener subject-matter Jurisdiction fehlten Elemente der Jurisdiction. Daher wurde die Klage abgewiesen.