Die Kündigung des Arbeitnehmers ist rechtswidrig, da sie nach Würdigung der Beweise wie ein Vergeltungsschlag wirkt: Er hatte an einem Arbeitsstreik teilgenommen, bevor er elf Tage später entlassen wurde. Insbesondere sieht das Gericht, nicht wie von der Arbeitgeberin behauptet, die Verweigerung seiner Entsendung nach Saudi Arabien als Kündigungsgrund an. Ein Entlastungsbeweis wurde nicht erbracht.
Kündigungen aus Vergeltungsgründen sind nicht nur im amerikanischen Diskriminierungsrecht bedeutsam. Die Vorkehrungen des Unternehmens gegen solche Kündigungsfehler müssen auch die gewerkschaftsrechtlichen Vorgaben beachten und Vergeltungsmaßnahmen ausschließen, um eine Haftung zu vermeiden.