Die farbige Kundin verklagte den Inhaber wegen Menschenrechtsverletzung, rechtswidriger Haft, Diskriminierung beim Vertragsschluss, und Schmerzensgeldhaftung wegen einer Zufügung extremer emotionaler Schäden. Die Beklagte beantragte die Abweisung wegen Unschlüssigkeit der Behauptungen. Am 15. September 2016 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington nur in einem Punkt gegen die Klägerin.
Seine Begründung im Fall Tasha Bonner v. S-Fer International Inc. erklärt lehrreich die Anforderungen an die oft überstrapazierte, doch gefährliche Schmerzensgeldforderung nach dem Common Law-Fallrechtsanspruch der Intentional Infliction of Emotional Distress. Das Verhalten war nicht extrem genug. Gleichermaßen lehrreich sind seine Ausführungen über die ausreichend schlüssige Darlegung der Diskriminierung durch das weiße Personal.