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Freitag, den 16. Sept. 2016

Diskriminierung im Modeladen: Schmerzensgeld?

 
.   Modische Kleidung, wie eine Jacke für $4500, prüfte eine schick gekleidete Kundin im Fachgeschäft, als die Verkäufer sie unfreundlich behandelten, sie die Kleidung nicht in die Hand nehmen ließen, und sie nach ihrem Protest gegen dieses Verhalten einschlossen und der Polizei auslieferten.

Die farbige Kundin verklagte den Inhaber wegen Menschenrechtsverletzung, rechtswidriger Haft, Diskriminierung beim Vertragsschluss, und Schmerzens­geld­haftung wegen einer Zufügung extremer emotionaler Schäden. Die Be­klag­te beantragte die Abweisung wegen Unschlüssigkeit der Behaup­tun­gen. Am 15. September 2016 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington nur in einem Punkt gegen die Klägerin.

Seine Begründung im Fall Tasha Bonner v. S-Fer International Inc. erklärt lehr­reich die Anforderungen an die oft überstrapazierte, doch gefährliche Schmer­zens­geld­for­de­rung nach dem Common Law-Fallrechtsanspruch der Intentional Infliction of Emotional Distress. Das Verhalten war nicht extrem genug. Glei­cher­maßen lehrreich sind seine Ausführungen über die ausreichend schlüssige Darlegung der Diskriminierung durch das weiße Personal.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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