Das Untergericht bestätigte das Amt in der Verbotsfeststellung nach dem Federal Trade Commission Act in 15 USC §45(a)(1) und dem Connecticut Unfair Trade Practices Act und wies die Einrede der Haftungsimmunität ab. Es erstreckte die Wirkung des Urteils auf die Muttergesellschaft des Unternehmens, das über das Internet die Verbraucher ansprach. Am 23. September 2016 verfasste das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City seine lesenswerte Begründung von 50 Seiten Länge.
Die Revision hob die Durchgriffshaftung auf und bestätigte im Übrigen das Urteil. Während das Untergericht die Mutter zur Gewinnherausgabe verurteilte, wurde dies nun annulliert. Das Gericht stellt einen Affiliate-Marketing-Verbund samt seinen Methoden dar, die die Hauptbeklagten mit ihrer Tracking Software verwaltete. Ein Affiliate-Kunde bot die Gewichtsabnahme an, kontrahierte mit ihr für eine Click-Gebühr ab $35 und wurde ihr Top Customer. Einige Affiliates entwickelten irreführende Inhalte, für die Hauptbeklagte nun haften muss.