• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 14. Okt. 2016

Die Vernehmung von Dr. Ping Wang unter Zwang  

.   Zwei Pharmafirmen streiten in Kalifornien um ein Patent. Ein Seitenschauspiel in Washington, DC, führt zum lehrreichen Beispiel für die Zeu­gen­ver­nehmung, Deposition, unter dem Zwangsmittel der Subpoena, die so­wohl Parteien als auch Dritte erfassen kann. In In re Subpoena to Ping Wang v. Ge­nen­tech Inc. lieferte das Bundesgericht der Hauptstadt eine lehr­reiche Be­grün­dung vom 13. Oktober 2016 seiner Entscheidung über die Durch­set­zung der Subpoena.

Die Zeugin trat der Subpoena mit der Einrede entgegen, ihre angeordnete Ver­neh­mung er­folge verfrüht. Erst sei im kalifornischen Prozess ein Beschluss über das Beweisausforschungsverfahren, Discovery, abzuwarten, in dessen Rahmen ihre Vernehmung erfolge. Der United States District Court for the Dis­trict of Co­lumbia er­klärte die Subpoena-Regeln für die Deposition, die vor der Vorlage des Streits an die Geschworenen der Jury im Hauptabschnitt des US-Prozesses erfolgt.

Die Zeugin gewann ihren Antrag. Die Subpoena wurde effektiv suspendiert. Zu­dem lieferte das Gericht eine lesenswerte Erläuterung des Geheimnisschutzes im Pro­zess durch eine Protective Order.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.