Der Fall betrifft die Streitfrage, ob der Designschutz für ein Element eines Telefons im Verletzungsfalle zum Schadensersatz im Wert des gesamten Gerätes oder lediglich des Werts des Designelements führt. Eine Entscheidung vom Supreme Court of the United States wird vor Ablauf des gegenwärtigen Amtsjahrs im Sommer 2017 erwartet.
Der Fall betrifft die Streitfrage, ob der Designschutz für ein Element eines Telefons im Verletzungsfalle zum Schadensersatz im Wert des gesamten Gerätes oder lediglich des Werts des Designelements führt. Eine Entscheidung vom Supreme Court of the United States wird vor Ablauf des gegenwärtigen Amtsjahrs im Sommer 2017 erwartet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.