Die sechsseitige Revisionsentscheidung vom 27. Oktober 2016 liest sich wie eine Novelle und aus deutscher Sicht - ohne einen einzigen Paragrafen außer der behaupteten Anspruchsgrundlage - kaum wie ein Urteil. Ein Meister wie Revisionsrichter Posner darf sich diese Freiheit nehmen.
Ein meilenlanger Zug musste halten; von hinten fuhr ihm ein anderer Zug auf. Der klagende Lokführer fühlte sich von der Erschütterung nach vorn gestoßen und purzelte so, dass er einen Rückgratschaden erfuhr. Gutachter und Zeugen meinen, dass er beim Auffahrunfall nicht nach vorn, sondern nach hinten hätte purzeln müssen. Der Richter ließ ihren Vortrag vor der Jury im Trial-Abschnitt des Prozesses zu, obwohl der Kläger protestierte.
Der Richter urteilte, die Jury solle sich selbst ein Bild machen; einen Rechtsgrund zum Ausschluss der Gutachter und Zeugen gäbe es nicht. Genauso urteilte er in der Frage langjähriger Rückenleiden und Medikamenteneinnahmen des Klägers. Richter Posner von Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago bestätigt den Unterrichter in allen Entscheidungen, die letztlich zu einem Juryspruch, Verdikt, zugunsten der beklagten Eisenbahn führten. Damit bestätigt er auch das abweisende Urteil des Unterrichters.