Die Revision prüfte zivilrechtlich, ob die untergerichtliche Abweisung ihrer Klage auf Feststellung und eine Verbotsverfügung rechtmäßig erfolgte. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA im oft archaischen Virginia bestimmte, dass das Gesetz nur Sprache regelt, die vom ersten Verfassungszusatz der Bundesverfassung, der die Meinungsfreiheit schützt, nicht geschützt ist, nämlich mit dem Verbot sogenannter Fighting Words.
Zudem erkannte das Gericht, dass das Gesetz von South Carolina im Sinne des Rechtstaatlichkeitsgrundsatzes nicht den 14. Verfassungsgrundsatz der Bundesverfassung, die Due Process Clause, verletzt. Es prüfte dazu die Merkmale der profanen Rede und der Vernehmbarkeit von Schulen, gemessen an der hearing Distance. Die Revisionsbegründung zeigt mit zahlreichen Nachweisen einen Grenzfall aus der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit auf, der vermutlich in den meisten der anderen 12 Revisionsbezirke der USA anders entschieden worden wäre.