Nach dem FSIA soll entsprechend den Grundsätzen des Völkerrechts die Souveränität anderer Staaten auch vor Gericht respektiert werden. Daher stellt das Bundesgesetz hohe Ansprüche an Klagen und Kläger. Die USA wollen genauso ungern wie jeder andere Staat vor Gerichte fremder Staaten gezerrt werden. Als ungerecht empfundene Urteile führen zu diplomatischen Komplikationen. Als ein US-Gericht mit einer Versäumnisverfügung Russland zu einer Strafzahlung von $50.000 pro Tag zwingen wollte, konterten die Russen spiegelbildlich vor ihren eigenen Gerichten gegen die USA.
Der Venezuela-Fall betrifft die enge Frage, ob bei einer klagebehaupteten Enteignung unter Verletzung des Völkerrechts vom Eingangsgericht die Frage des bestrittenen Eigentums bereits im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung zu klären ist, oder ob zuerst die sachliche Zuständigkeit ohne diese Frage bejaht werden darf, um im anschließenden Hauptverfahren Eigentum, Enteignung und Entschädigung zu untersuchen.
Die Verhandlung konzentriert sich auf die Bedeutung der Worte at issue in der FSIA-Immunitätsausnahme für völkerrechtsverletzende Enteignungen sowie ihre praktische Umsetzung in den Prozessregeln 12(b)(6) und 12(b)(1) der Federal Rules of Civil Procedure. Der Termin verlief wie üblich wie eine mündliche Prüfung mit zahlreichen Einwürfen aus der gegenwärtig nur achtköpfigen Richterschaft.