Aufruf zur Reform des Internet-Haftungsprivilegs
CK • Washington. Die Öffentlichkeit, nicht nur die amerikanische, ruft das für die Verwaltung des DMCA-Haftungsprivilegs zuständige Copyright Office in Washington, DC am 8. November 2016 mit einer Verkündung unter dem Titel Section 512 Study: Request for Additional Comments im Bundesanzeiger, Federal Register, Bd. 81, Nr. 216, S. 78636-87642, auf. Darin erörtert es neben der gesetzlichen Grundlage in §512 den gegenwärtigen Stand des Haftungsprivilegs und seiner Anforderungen an die Umsetzung durch Internetanbieter wie Foren, Suchmaschinen und anderen Anbietern von Fremdmaterial, bevor es auf die Zukunft unter diesen Untertiteln eingeht:
I. BackgroundAnmerkungen und Hinweise zum Digital Millennium Copyright Act Safe Harbor-Haftungsprivileg müssen bis zum 6. Februar 2017, nützliche empirische Untersuchungsergebnisse mit qualitativen oder quantitativen Daten bis zum 8. März 2017 eingereicht werden. Die ausführlichen Erörterungen des Amtes berücksichtigen bereits in Anhörungsterminen eingegangene Erkenntnisse, Wünsche und Auffassungen und verweisen in zahlreichen Fußnoten auf weiterführendes Material. Neue Stellungnahmen können auf ihnen aufbauen oder sie ergänzen.
A. Characteristics of the Current Internet Ecosystem
B. Operation of the Current DMCA Safe Harbor System
C. Potential Future Evolution of the DMCA Safe Harbor System
D. Other Developments
II. Subjects of Inquiry