Falle im US-Arbeitsrecht: Dreifacher Schadensersatz
CK • Washington. Wer beim Arbeitsrecht der USA an Hire-Fire denkt, verliert. Es ist viel komplizierter, weil neben bundesrechtlichem auch einzelstaatliches Recht wirkt. Ein USA-weit tätiges Unternehmen muss über 50 Rechtsordnungen beachten. Das Versäumnisurteil in Martinez v. China Boy belegt dies ebenso wie die Verdreifachung des Schadensersatzes wegen Unterbezahlung und unbezahlten Überstundenlohns.
Auch die monatliche Gehaltszahlung statt der einzelstaatlich geforderten zweiwöchentlichen wird in der lesenswerten Entscheidungsbegründung vom 29. Dezember 2016 erwähnt. Das Bundesgericht der Hauptstadt korrigiert zudem zum Nachteil der säumigen Arbeitgeberin eine Schadensersatzberechnung der Klägerin. Ihr Anwalt hatte die Grundzüge des Mindestlohns nach Bundesrecht und des höheren Mindestlohns nach dem Recht des District of Columbia jedoch richtig dargelegt, der wegen einer Indexierung zu variablen Berechnungen führt.
Wegen Unterbezahlung wird die Beklagte zu $34,116.50 in unpaid wages and $86,253.26 in liquidated damages verurteilt, insgesamt also 120.369,76 Dollar, aaO 8. Die Klägerin hatte auf eine flukturierende Arbeitswoche als Gehaltsberechnungsgrundlage verwiesen. Dies kann für Arbeitgeber nachteilig sein, weil eine gleitende Arbeitszeit meist bedenklich ist, doch hier ignorierte das Gericht diesen Aspekt und wandte die der Klägerin günstigste Berechnung an, weil die Beklagte nichts bestritt. Das Unternehmen kann sich glücklich schätzen, dass ihr Personal keine Sammelklage anstrengte, vgl. Kochinke, Arbeitgeber vereinfachter Gruppenklage ausgesetzt.
Auch die monatliche Gehaltszahlung statt der einzelstaatlich geforderten zweiwöchentlichen wird in der lesenswerten Entscheidungsbegründung vom 29. Dezember 2016 erwähnt. Das Bundesgericht der Hauptstadt korrigiert zudem zum Nachteil der säumigen Arbeitgeberin eine Schadensersatzberechnung der Klägerin. Ihr Anwalt hatte die Grundzüge des Mindestlohns nach Bundesrecht und des höheren Mindestlohns nach dem Recht des District of Columbia jedoch richtig dargelegt, der wegen einer Indexierung zu variablen Berechnungen führt.
Wegen Unterbezahlung wird die Beklagte zu $34,116.50 in unpaid wages and $86,253.26 in liquidated damages verurteilt, insgesamt also 120.369,76 Dollar, aaO 8. Die Klägerin hatte auf eine flukturierende Arbeitswoche als Gehaltsberechnungsgrundlage verwiesen. Dies kann für Arbeitgeber nachteilig sein, weil eine gleitende Arbeitszeit meist bedenklich ist, doch hier ignorierte das Gericht diesen Aspekt und wandte die der Klägerin günstigste Berechnung an, weil die Beklagte nichts bestritt. Das Unternehmen kann sich glücklich schätzen, dass ihr Personal keine Sammelklage anstrengte, vgl. Kochinke, Arbeitgeber vereinfachter Gruppenklage ausgesetzt.